Bildungsscheck Brandenburg
Der Bildungsscheck im Bundesland Brandenburg fördert Weiterbildungen für Menschen, die Ihren Erstwohnsitz dort haben und bislang an keiner beruflichen Fortbildung teilgenommen haben. Er dient der Unterstützung von Weiterqualifizierungsmaßnahmen, die unabhängig vom Arbeitsplatz sind und einem individuellen Bildungsziel dienen. Die Lehrgangskosten müssen mindestens 500 EUR betragen, Prüfungsgebühren mit eingerechnet. Die Maßnahme ist förderbar mit bis zu 60 % der Kosten, maximal 3.000 EUR. Das bedeutet: bei 60 % Zuschuss muss die Weiterbildung mindestens 834 € kosten, um förderfähig zu sein. Sie kann zweimal pro Jahr beantragt werden. Hier ist der Maßnahmenbeginn entscheidend. Grundsätzlich gilt: pro Antrag eine Weiterbildung. Den Bildungsscheck beantragst du über das Kundenportal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).
Für Unternehmen und rechtsfähige Vereine gelten leicht andere Bestimmungen. So können Unternehmen, die mindestens eine Betriebsstätte in Brandenburg unterhalten, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer die im Land Brandenburg einkommensteuerpflichtig sind von einer Förderung profitieren. Ausgenommen sind Auszubildende sowie Studierende.
Den Antrag musst du spätestens sechs Wochen vor Beginn der Maßnahme stellen, wobei erst nach dem Erhalt des positiven Zuwendungsbescheides verbindlich gebucht werden darf. Auch von dieser Maßnahme sind Beschäftigte im öffentlichen Dienst ausgenommen.
Genaueres kannst du in der aktuellen Weiterbildungsrichtlinie der ILB nachlesen.
Kontakt:
Anträge über das Kundenportal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) oder über das Infotelefon Arbeit unter 0331 660 22 00
Internet: www.ilb.de
QualiScheck Rheinland-Pfalz
Das Bundesland Rheinland-Pfalz fördert Arbeitnehmer, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen sich auf mehr als 20.000 Euro beläuft. Beschäftigte mit geringerem Verdienst werden nur gefördert, wenn die Weiterbildung mehr als 1.000 Euro inklusive Mehrwertsteuer kostet. Der Hauptwohnsitz des Antragstellers muss in Rheinland-Pfalz liegen.
Der QualiScheck gilt für berufliche Weiterbildungen, die Fach-, Methoden- oder Sozialkompetenzen vermitteln und mindestens 100 Euro kosten. Es werden 60 % der Kurskosten (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) erstattet, maximal jedoch 600 Euro. Kosten für Lehrmaterial, Fahrten zum Kursort, Unterbringung und Verpflegung sind nicht förderfähig. Der QualiScheck ist einmal pro Jahr erhältlich.
Der QualiScheck muss spätestens zwei Monate vor Beginn der Weiterbildung beantragt werden. Die Anmeldung zur Weiterbildung ist erst nach Erhalt des QualiSchecks zulässig. Der Zuschuss zu den Kosten wird nach Abschluss des Kurses erstattet.
Kontakt:
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Mainz
Antragsformulare sind unter www.qualischeck.rlp.de erhältlich oder unter der Rufnummer 0800 588 84 32
Weiterbildungsscheck Thüringen
Den Weiterbildungsscheck erhalten Arbeitnehmer in Thüringer Unternehmen, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen zwischen 20.000 und 40.000 Euro liegt. Weiterbildungen, die Kenntnisse, Fähigkeiten oder Fertigkeiten für den Beruf vermitteln und bei einem Bildungsinstitut stattfinden werden gefördert.
Es gibt einen Zuschuss zu der Weiterbildung von bis zu 1.000 Euro. Der Weiterbildungsscheck ist alle zwei Kalenderjahre erhältlich.
Anträge sind bei der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen zu stellen und zwar vor Buchung des Kurses. Der Zuschuss wird erst nach Abschluss der Weiterbildung ausgezahlt.
Nähere Informationen findest du unter www.gfaw-thueringen.de
Weiterbildungsscheck individuell Sachsen
Der Weiterbildungsscheck wird an Auszubildende und Berufsfachschüler ab 18 Jahren, an geringfügig Beschäftigte, die bis zu 450 Euro im Monat verdienen, an Berufsrückkehrer, die arbeitslos oder –suchend gemeldet sind und an Arbeitslose, die keine Leistungen der Arbeitsagentur beziehen, ausgestellt. Der Hauptwohnsitz der Antragsteller muss in Sachsen liegen.
Je nach Zielgruppe werden 50 bis 80 % der Kurskosten inklusive Prüfungsgebühren übernommen. Den Rest bezahlt der Antragsteller selbst. Auch Kosten für Fahrten zum Kursort und die Unterbringung muss jeder selbst tragen. Bei Arbeitnehmern müssen die förderfähigen Kosten mindestens 1.000 Euro betragen, bei den anderen Personengruppen mindestens 300 Euro.
Anträge sind vor Beginn der Weiterbildung bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank einzureichen.
Kontakt:
Servicetelefon: 0351 4910 4930
Weiterbildungsscheck Sachsen-Anhalt direkt
Mit dem Weiterbildungsscheck Sachsen-Anhalt direkt besteht die Möglichkeit auf einen Zuschuss für die individuelle und berufsbezogene Weiterbildung sowie für die Aneignung von Zusatzqualifikationen für Schüler und Auszubildende.
Den Zuschuss erhalten Arbeitnehmer mit durchschnittlich 4.575 Euro monatlichem Bruttogehalt. Ebenso werden Arbeitslose ohne Leistungsanspruch gemäß SGB II und III bezuschusst.
Bei den Zusatzqualifikationen haben volljährige Auszubildende in Ausbildungsbetrieben sowie volljährige Schüler an Berufsfachschulen Anspruch auf Förderung.
Gefördert werden können Maßnahmen zur individuellen berufsbezogenen Weiterbildung mit mehr als 1.000 Euro Gesamtkosten (Fördermöglichkeit von Maßnahmen mit unter 1.000 Euro: Bildungsprämie des Bundes). Bei Zusatzqualifikationen können die Teilnahme an ausbildungsbegleitenden Lehrgängen (insbesondere mit Schwerpunkt auf berufsspezifische und berufsübergreifende Spezialisierung, IT-Kompetenzen, betriebswirtschaftliche Kompetenzen, Fremdsprachen, sozial-kommunikative und interkulturelle Kompetenzen). Diese werden ab dem Betrag von 500 Euro gefördert.
Folgende Zuschussmöglichkeiten gibt es:
- Zusatzqualifikationen werden bis zu 90 % bezuschusst
- Weiterbildungen werden wie folgt bezuschusst:
- bis zu 90 % Zuschuss - Bruttogehalt monatlich unter 1.500 Euro
- bis zu 80 % Zuschuss - Personen mit monatlichem Bruttogehalt unter 2.500 Euro, Personen ab 45 Jahren, befristet oder geringfügig Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte unter 30 Stunden, Leiharbeiter, Berufsrückkehrende, Alleinerziehende oder Arbeitslose ohne Leistungsbezug, Menschen mit anerkanntem Grad einer Behinderung
- bis 60 % Zuschuss - alle anderen Berechtigten
Kontakt:
Telefon: 0800-56 007 57 (kostenfrei)
Internet: www.ib-sachsen-anhalt.de
Weiterbildungsbonus Hamburg
Gefördert werden Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Unternehmen mit bis zu 249 Mitarbeitern. Im Fokus stehen Beschäftigte, die im Rahmen des „Hamburger Modells“ wieder zu arbeiten beginnen, sowie Selbstständige und Arbeitnehmer in der Kreativwirtschaft. Antragsteller müssen entweder in Hamburg leben oder dort arbeiten.
Die Förderung ist für die berufliche Weiterbildung und Qualifizierung zu verwenden. Je nach Personengruppe gibt es Zuschüsse von 50 bis 100 %, maximal aber 2.000 Euro. Antragsteller müssen sich gegebenenfalls an den Kosten beteiligen.
Der Weiterbildungsbonus muss vor Beginn der Weiterbildung bei der Firma Zwei P Plan beantragt werden.
Kontakt:
Firma Zwei P Plan
Personal
Haferweg 16
22769 Hamburg
Oder unter www.weiterbildungsbonus.net
Schleswig-Holstein: Weiterbildungsbonus
Auszubildende und Arbeitnehmer – inklusive Aufstocker, die in Schleswig-Holstein arbeiten oder wohnen, können den Weiterbildungsbonus beantragen. Von der Förderung profitieren auch Inhaber von Kleinstbetrieben und Freiberufler, die weniger als zehn Mitarbeiter beschäftigen.
Den Weiterbildungsbonus gibt es für berufliche Weiterbildungen, die mindestens 16 und maximal 400 Zeitstunden umfassen. Infrage kommen auch Onlinekurse und Fernlehrgänge, die durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht akkreditiert sind.
Bis zu 50 % der Kurskosten können übernommen werden, maximal jedoch 2.000 Euro. Die übrigen 50 % sind vom Arbeitgeber zu zahlen. Gebühren für Prüfungen und Lehrmaterial müssen mindestens 160 Euro betragen. Kosten für Reisen zum Kursort und für die Unterbringung sind nicht förderfähig.
Anträge sind vor Beginn der Weiterbildung bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein zu stellen.
Kontakt:
0431 99 05 22 22