Was ist die Health Claims-Verordnung und warum wurde diese eingeführt?


Im Sommer 2017 wird die Health Claims-Verordnung zehn Jahre in Kraft sein. Damit gemeint ist ein EU-Gesetz, welches Lebensmittelherstellern vorschreibt, dass bestimmte Angaben auf der Verpackung von Lebensmitteln oder in der Werbung eine Behördenerlaubnis benötigen. Erlassen wurde diese Verordnung vom Europäischen Parlament sowie dem Rat der Europäischen Kommission. Sie trat am 01.07.2007 in Kraft.
Es geht dabei um Angaben, die Lebensmittel mit bestimmten Nährstoffen oder einer gesundheitsförderlichen Wirkung in Verbindung bringen. Doch warum wurde diese Verordnung überhaupt eingeführt?

Kernziel der Health Claims-Verordnung war und ist es, die Werbung in Bezug auf gesundheitsförderliche Angaben bei Lebensmitteln einzugrenzen. Seit der Einführung werden strenge Kriterien an die Angaben zu Nährwerten und gesundheitsbezogenen Wirkungen von Lebensmitteln herangezogen und diese müssen wissenschaftlich bewiesen werden. Beispiele sind unter anderem Begriffe wie „energiearm“ oder „zuckerfrei“ auf Verpackungen oder in der Werbung. Mit schwammigen Formulierungen wie z. B. „Ananas stimuliert die Blutzirkulation in den Beinen" oder „Grüner Tee hilft dem Körper, Fett zu verbrennen" dürfen Produkte daher heute nicht mehr beworben werden.
Um ähnliche Angaben verwenden zu dürfen, muss eine Zulassung bei der national zuständigen Behörde beantragt werden, so schreibt es der Gesetzgeber vor. Die dafür zuständige Behörde in Deutschland ist das das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in Braunschweig (BVL). Für die Genehmigung eines bestimmten „Werbeslogans“ muss der Hersteller wissenschaftliche Studien vorlegen, welche die gewünschte Aussage beweist. Es muss also ein eindeutiger Zusatznutzen im Vergleich zu einem konventionellen Produkt nachgewiesen werden, bevor solch eine Angabe verwendet werden darf. Neben der nationalen Behörde muss auch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eine Erlaubnis erteilen. Dies geschieht nur, wenn keinerlei Zweifel an den Versprechungen der Hersteller vorhanden sind.
Allein im ersten Jahr nach in Kraft treten der Verordnung wurden 44.000 Anträge bei der EFSA eingereicht. Seither sind jedoch lediglich etwa 250 Aussagen in ein eingeführtes Register eingetragen. Beispiele für Ablehnungen sind neben den bereits oben aufgeführten unter anderem Aussagen wie „Mineralwasser, das einen hohen Blutzuckerspiegel verhindert“ oder „Margarine, die den Cholesterinspiegel im Blut oder das Herz-Kreislauf-Risiko senkt“.

Ziel der Health Claims-Verordnung ist ganz klar der Verbraucherschutz. Die Konsumenten sollen vor überzogenen Versprechen geschützt werden, da nicht jeder Bürger die angesprochenen Aussagen richtig einordnen kann.

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