Von Kurzarbeit betroffen? Während der Kurzarbeit weiterbilden
Aktuell sind viele Unternehmen in Kurzarbeit. Wer diese Zeit nutzen möchte, um sich fortzubilden, profitiert unter Umständen von Erstattungen der Sozialversicherungsbeiträge.
Die Zeit der Kurzarbeit eignet sich ideal, um sich beruflich weiterzubilden. Wenn du bereits Kurzarbeitergeld beziehst, bleibt dieser Anspruch auch während einer Weiterbildung bestehen. Voraussetzung ist, dass du damit Kompetenzen erwirbst, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gefragt sind. Dazu muss die Maßnahme zu deinem Unternehmen passen – dies ist etwa der Fall, wenn du in einem Sportstudio arbeitest und den Abschluss als Fitnesscoach machst. Auch muss es jederzeit möglich sein, die Weiterbildung zu unterbrechen oder zu verschieben, sofern der Betrieb das erfordert.
Während der Kurzarbeit übernimmt die Agentur für Arbeit die Sozialversicherungsbeiträge bis zum 30. Juni 2021 vollständig. Ab dem 01. Juli bis zum 31. Dezember sind es 50 %. Sofern du in Kurzarbeit bist und gleichzeitig an einer Weiterbildung teilnimmst, hat dein Arbeitgeber die Möglichkeit, auch die andere Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge erstattet zu bekommen, sofern die Zeit der Kurzarbeit vor dem 30. Juni 2021 begann. Diese Regelung gilt bis zum 31. Juli 2023. Die Erstattung wird für alle Bildungsmaßnahmen gewährt, die während der Kurzarbeit begannen und mehr als 120 Stunden umfassen. Maßnahme und Träger müssen für diesen Anspruch zugelassen werden, auch laut Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) förderfähige Abschlüsse fallen darunter. Die Erstattung von Lehrgangskosten erfolgt abhängig von der Betriebsgröße, allerdings nicht für Fortbildungen gemäß AFBG.
Für die Teilnahme an einer anerkannten Weiterbildung bestehen verschiedene Fördermöglichkeiten. Staatliche Finanzierungsangebote umfassen den Bildungsgutschein oder die Bildungsprämie, das Aufstiegs-BAföG oder Steuerersparnisse. Unsere Teilnehmerbetreuung informiert dich gerne hierüber ausführlich.
Zusammenfassung
Wenn du schon länger geplant hast, endlich den Abschluss als Gesundheitscoach, Fitnesstrainer oder Ernährungsberater zu erwerben, bietet die Zeit der Kurzarbeit nicht nur die optimale Gelegenheit hierfür, sie verschafft auch Möglichkeiten, Sozialversicherungsbeiträge einzusparen.
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- Fachkraft für Betriebliches Gesundheitsmanagement (BBGM)
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von Academy of Sports