„Betriebliches Gesundheits-Nudging“
Was nutzt ein Betriebliches Gesundheitsmanagement, wenn die Angebote nicht zum Ziel führen? Gründe für mangelnden Erfolg in der Betrieblichen Gesundheitsförderung sind neben unstrukturierten Prozessen in Planung, Umsetzung und Evaluierung die große Hürde der Verhaltensänderung bei den Beschäftigten.
„Nudging“ ist ein Weg, Menschen anzustupsen und positiv in ihrem Verhalten und ihren Gewohnheiten zu beeinflussen.
Bestes Beispiel ist der Lift. Statt die Treppen in den 2. Stock zu nehmen, wird die bequemere Variante mit dem Lift gewählt. Letzteres kostet weniger Überwindung und wurde schon immer so gemacht. Ebenso ist es in der Kantine. Zu verführerisch duften Currywurst und Pommes, da kann der gesunde Salat nicht mithalten. Würde die „ungesündere“ oder „ungünstige“ Option schwerer zugänglich gemacht und die „gesündere“ oder „bessere“ Option leichter und komfortabler gestaltet werden, erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass die Entscheidung auf die „gesündere“ Möglichkeit fällt. Solange Anreize oder Informationen zu den Vorteilen fehlen, werden die bisherigen Gewohnheiten beibehalten.
Zu diesem Thema wurde der „iga.Report 38“ verfasst. Dieser setzt sich mit dem Einsatz des „Nudging“ in der Betrieblichen Gesundheitsförderung und Prävention auseinander und zeigt anhand von Praxisbeispielen auf, wie Unternehmen ihre Mitarbeiter bei Entscheidungen im Sinne der eigenen Gesundheit unterstützen können.
"Viele Firmen bieten ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern schon heute zahlreiche Angebote im Bereich der Betrieblichen Gesundheitsförderung an. Diese erfreuen sich auch großer Beliebtheit, allerdings verändern sie nicht automatisch das alltägliche Entscheidungsverhalten der Teilnehmenden", erklären die Autorinnen des iga.Reports. Die Beschäftigten sollen an ihrem Arbeitsplatz auf die gesunden Alternativen hingewiesen bzw. „genudged“ werden und dies auf attraktive und einfache Art und Weise. Ziel ist es, den Moment der Entscheidung selbst zu verändern.
Einer von vielen Ansätzen wäre es, statt für eine Teilnahme an einem betrieblichen Gesundheitsangebot während der Arbeitszeit eine Anmeldung abgeben zu müssen, alle Mitarbeiter einzuplanen. Wer nicht teilnehmen möchte, muss demnach aktiv werden und sich bewusst gegen dieses Angebot aussprechen (Opt-out-Einstellung). Ausschlaggebend ist hier, dass lediglich die „Vorbedeutung“ der Entscheidung verändert wird. Die letztendliche Entscheidung zur Teilnahme obliegt selbstverständlich den Beschäftigten.
Zusammenfassung
Unternehmen, die Nudging in das Betriebliche Gesundheitsmanagement integrieren wollen, finden einen Handlungsleitfaden einschließlich Checklisten für ein systematisches Vorgehen im iga.Report. Die Prozessstufen des Nudging unterteilen sich in Ziel-, Analyse-, Entwicklungs- und Evaluationsphase. Ebenso für Trainer zur Umsetzung einer Betrieblichen Gesundheitsmaßnahme ein sehr interessantes Tool.
Autor des Magazinbeitrages
Simone Tatay
- Dipl. Fitness- und Personal Trainerin
- Fachbuchautorin
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