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ß-Carotin

D-A-CH-Referenzwert: 2-4 mg pro Tag

ß-Carotin gehört zur Gruppe der Carotinoide. Hierbei handelt es sich um Pflanzenfarbstoffe. Sie verleihen Obst und Gemüse die gelb-orange Farbe (Karotten, Aprikosen, gelbe oder orange Paprika). Aber auch grüne Gemüsesorten wie Spinat, Grünkohl, und Broccoli enthalten hohe Mengen an Carotinoiden. Bei diesen Gemüsesorten dominiert die grüne Farbe wegen des hohen Chlorophylgehaltes. ß-Carotin ist das bekannteste Carotinoid und wegen seiner Provitamin-A-Aktivität das bedeutendste Carotinoid. Da die Vitamin-A-Aufnahme durch natürliche Lebensmittel sehr gering ist, ist ß-Carotin der wichtigste Provitamin A-Lieferant.

Daher ist ß-Carotin der einzige sekundäre Pflanzenstoff, für den die D-A-CH-Organisation eine Zufuhrempfehlung gibt.

Etablierte physiologische Funktionen:

  • Pro-Vitamin A,
  • antioxidative Wirkung durch Inaktivierung reaktiver Sauerstoffradikale,
  • Prävention von Krebserkrankungen durch Aktivierung der Synthese von so genannten Gap junctions, wodurch die Entwicklung entarteter Zellen unterdrückt wird (protektive Effekte auf Brustkrebs und Lungenkrebs),
  • Prävention von Pigmentstörungen der Haut (Sonnenbrandneigung lässt sich durch Supplementierung reduzieren),
  • Wirkung auf das Immunsystem, indem es die Zahl verschiedener Immunzellen steigert.

Zwei verschiedene Studien haben gezeigt, dass Raucher durch hohe ß-Carotingaben ein erhöhtes Risiko für das Auftreten von Lungenkrebs hatten. Daher sollten Raucher generell auf ß-carotinhaltige Präparate verzichten. Das Bundesinstitut für Risikobewertung empfiehlt eine Höchstmengenbegrenzung in NEM von 2 mg ß-Carotin pro Tag.

 

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