Gelée royale
Gelée royale wird von Jungbienen aus der Speicheldrüse ausgeschieden und zur Fütterung der Larven, die zu Bienenköniginnen bestimmt sind, verwendet.
Diese wundersame Wirkung des Saftes ist seit langem bekannt, allerdings nur bei Bienen.
Die wenigen Milligramm, die in Kapseln enthalten sein können, bieten so geringe Nährstoffmengen, dass damit kein nennenswerter Beitrag zur menschlichen Ernährung zu leisten ist, schon gar nicht eine gezielte Nahrungsergänzung.
Gelée royale gehört ganz klar in die Rubrik der Arzneimittel und nicht in die der Lebensmittel. Gelée royale kann zu gravierenden allergischen Reaktionen führen, daher ist es mit Vorsicht zu betrachten.
Bei Propolis handelt es sich um ein antiseptisches Kittharz, das Bienen aus Knospen sammeln und das im Bienenstock als Überzug der Wabenwände dient. Es besteht aus 10-20 % Wachs, größeren Anteilen Harz, ätherischen Ölen und Flavonoiden. Propolis soll gegen Bakterien, Viren und Pilze wirken. Wäre dies der Fall, müsste es sich um ein zulassungspflichtiges Arzneimittel handeln. Bisher konnte allerdings keine der genannten Wirkungen nachgewiesen werden.
Blütenpollen oder auch Extrakte aus Blütenpollen enthalten Nährstoffe (wie zum Beispiel Vitamine, Mineralstoffe oder Aminosäuren) in so geringen Mengen, dass dafür die Bezeichnung Nahrungsergänzungsmittel nicht gerechtfertigt ist.
Hinweis Im Reich der Bienen sind es nützliche Nährstoffe, dies aber auf den Menschen zu übertragen ist nach aktueller Forschung nicht haltbar. |
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