Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 (Beurteilung der Arbeitsbedingungen) und 6 (Dokumentation) des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ist die rechtlich verbindliche diagnostische Grundlage für alle Maßnahmen des Arbeitsschutzes (§ 2 ArbSchG). Der Arbeitsschutzbegriff umfasst dabei auch Maßnahmen zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit. Unter anderem sind Maßnahmen mit dem Ziel zu planen, Technik, Arbeitsorganisation, sonstige Arbeitsbedingungen, soziale Beziehungen und Einfluss der Umwelt auf den Arbeitsplatz sachgerecht zu verknüpfen. Mit diesem modernen, ganzheitlichen Arbeitsschutzverständnis wird die Gefährdungsbeurteilung zu einem zentralen Element des BGM. Erst die systematische und vollständige Gefährdungsbeurteilung ermöglicht eine sachgerechte, datengestützte und nicht meinungsgestützte Umsetzung von belastungsreduzierenden bzw. gesundheitsförderlichen Interventionsmaßnahmen.
Dieses Diagnoseinstrument erfasst alle Gefährdungs- und Belastungsfaktoren. Dazu gehören neben den klassischen Umgebungs- und Ergonomiefaktoren auch die immer bedeutsamer werdenden psychischen Belastungen aufgrund der Aufgabengestaltung (Unter-/Überforderung durch Monotonie oder Arbeitsmenge, Konzentrationsanforderungen und Verantwortung), der Arbeitsorganisation (Zeitdruck, Störungen), der Führung, der sozialen Beziehungen und gegebenenfalls sonstiger tätigkeitsspezifischer Belastungen (z. B. Arbeiten mit Kunden). Darüber hinaus sollten salutogene, also gesundheitsfördernde, Faktoren der Arbeit (z. B. Teamzusammenhalt, Handlungsspielräume und Vielseitigkeit) durch betriebliche Möglichkeiten und Veränderungsprozesse erhalten und gestärkt werden.
Die Beurteilung erfolgt je nach Tätigkeit, um wirksame Maßnahmen definieren und umsetzen zu können. Zusätzlich sind die Maßnahmen, die auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung ergriffen wurden, auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Der gesamte Prozess (Ermittlung und Beurteilung von Belastungen, ergriffene Maßnahmen sowie Wirkungskontrolle) ist zu dokumentieren. Dabei handelt es sich nicht um eine einmalige Veranstaltung: Gefährdungsbeurteilungen sind in regelmäßigen Abständen, bei gravierenden Änderungen des Arbeitsplatzes und bei Veränderungen im Stand der Technik oder im Stand der arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse zu wiederholen, um Maßnahmen des Arbeitsschutzes an sich ändernde Gegebenheiten anpassen zu können.
Ziel ist letztlich, einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess (KVP) von Sicherheit und Gesundheitsschutz in Gang zu setzen. Die Stärkung des Human- und Sozialkapitals, das in der heutigen Arbeitswelt wesentliche salutogene (oder bei defizitärer Gestaltung auch pathogene) Faktoren darstellt, sollte dabei ein wichtiges Ziel der Gefährdungsbeurteilung und der auf dieser aufbauenden Maßnahmengestaltung sein.
Ablauf einer Gefährdungsanalyse
1. Aufgabenstellung festlegen |
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2. Gefährdungen ermitteln |
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3. Gefährdungen bewerten |
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4. Maßnahmen festlegen |
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5. Maßnahmen durchführen |
6. Wirksamkeit der Maßnahmen überprüfen |
7. Gefährdungsbeurteilung fortschreiben |
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Ablauf einer Gefährdungsanalyse
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