Atemgrenzwert (MVV)
Der früher übliche Atemgrenzwert wird heute durch die Bezeichnung MVV (maximal voluntary ventilation) ersetzt. Dies ist ein individueller Sollwert, der aus der Ruhe-Spirometrie ermittelt wird (MVV=FEV1 x 35).
Alternativ kann der MVV über einen Pneumotachographen ermittelt werden. Bei dieser Messung wird der Patient aufgefordert über das Mundstück für einen Zeitraum von 10 Sekunden maximal zu hyperventilieren.
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