Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) regelt grundlegende Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebers für alle Tätigkeitsbereiche. Darunter fallen die Pflichten und Rechte der Beschäftigten sowie die Überwachung des Arbeitsschutzes durch die zuständigen staatlichen Behörden (Gewerbeaufsicht, Gesetzliche Unfallversicherung). Es setzt die europäische Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz 89/391/EWG in deutsches Recht um. Ziel dieser Richtlinie ist, geeignete Maßnahmen zur Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zu definieren (vgl. BMAS/ Europäische Rahmenrichtlinie).
Nach dem Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten und zu verbessern. Daraus folgt, dass die am Arbeitsplatz bestehenden Gesundheitsgefährdungen erst einmal beurteilt werden müssen. Wird ein Gefährdungspotenzial festgestellt, sind zielgerichtete, wirksame und kostengünstige Arbeitsschutzmaßnahmen durchzuführen.
Der Arbeitgeber muss die Beschäftigten in seinem Unternehmen deshalb über mögliche Gesundheitsgefährdungen informieren und in geeigneten Schutzmaßnahmen unterweisen. Die Beschäftigten müssen den Arbeitsschutzanweisungen des Arbeitgebers Folge leisten und dabei darauf achten, dass andere Mitarbeiter nicht gefährdet werden. Stellen Mitarbeiter Mängel fest, welche die Sicherheit und Gesundheit gefährden können, sind diese dem Arbeitgeber zu melden.
Um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz ihrer Beschäftigten zu verbessern, haben Arbeitgeber Pflichten:
- Maßnahmen zur Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren
- Anpassung der Maßnahmen an sich ändernde Gegebenheiten
- Ständige Verbesserung der bestehenden Arbeitsbedingungen
- Bereitstellung der erforderlichen Mittel für den Arbeitsschutz
- Weiterreichen von Informationen an die Beschäftigten und ggf. ausreichende Unterweisung der Beschäftigten in neue Gegebenheiten, Aufgaben etc.
- Kontrolle der Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften in allen Tätigkeitsfeldern und auf jeder Führungsebene
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