HEILPRAKTIKER - Kostenübernahme durch Krankenkasse

Kostenübernahme Krankenkasse
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Leistungsabrechnung der Kostenübernahme für Heilpraktiker mit der Krankenkasse

Heilpraktiker Kostenübernahme Krankenkasse | Academy of SportsNaturheilverfahren und die Leistungen von Heilpraktikern erfreuen sich in der Gesellschaft einer steigenden Beliebtheit. Viele Menschen nutzen heutzutage die Option einer alternativen Behandlung durch Homöopathie, Akupunktur, Psychotherapie oder anderer alternativer Heilverfahren. Lange Zeit haben sich gesetzliche Krankenkassen allerdings geweigert, Kosten für alternative Behandlungen zu übernehmen. Dank der steigenden Akzeptanz von Heilpraktiker-Behandlungen wurden diese Regelungen mittlerweile jedoch gelockert. Immer mehr Krankenkassen erkennen die gesundheitsfördernden Wirkungen von Homoöpathie und anderen naturheilkundlichen Verfahren an und übernehmen die Kosten hierfür zum Teil oder vollständig. Dies erleichtert nicht nur die Inanspruchnahme alternativer Behandlungsmethoden für Patienten, es ermöglicht den Heilpraktikern, sich den Aufwand für ihre Leistungen direkt bei den Krankenkassen erstatten zu lassen

Für die Übernahme der Kosten durch die gesetzliche Krankenkasse gibt es einige Voraussetzungen und gesetzliche Regelungen. Dazu kommen teilweise abweichende Leistungskataloge der Kassen. So ist es möglich, dass eine Krankenkasse eine bestimmte Behandlung im Katalog führt, für die Versicherte einer anderen Kasse selbst zahlen müssen. Auch die Frage, wann eine medizinische Notwendigkeit gegeben ist, spielt eine wichtige Rolle. Generell ist jedoch festzustellen, dass sich Krankenkassen der alternativen Medizin zunehmend öffnen. Dies ist nicht zuletzt den Wünschen der Versicherten zu verdanken, die eine Ergänzung der Leistungskataloge fordern und nicht nur die Behandlung vom Arzt, sondern auch Therapien durch den Heilpraktiker mit ihren Beiträgen finanzieren möchten.


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Möglichkeiten der Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Im Hinblick auf eine Abrechnung für die Kostenübernahme bestehen verschiedene Möglichkeiten. Während gesetzlich organisierte Krankenversicherungen höhere Anforderungen haben, ist die Erstattungsfähigkeit von privaten Krankenversicherungen oftmals unkomplizierter. Dazu besteht für Patienten die Option, eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung abzuschließen. Bei der gesetzlichen Krankenkasse erfolgt die Übernahme der Kosten für Naturheilverfahren gemäß des Leistungskatalogs. Behandlungen, die von den meisten Innungs-, allgemeinen Orts-, sowie Knappschafts- und Ersatzkrankenkassen übernommen werden, umfassen zum Beispiel die Akupunktur für die Behandlung von Beschwerden im Kniegelenk oder im Bereich der Lendenwirbel. Fast alle Kassen hingegen erstatten mittlerweile Verfahren der Homöopathie, häufig allerdings unter der Voraussetzung, dass dies durch einen Vertragsarzt mit homöopathischer Zusatzausbildung durchgeführt wird. Therapien von Heilpraktikern gehören nur bei einigen ausgewählten Krankenkassen zu den erstattungsfähigen Behandlungen. Manche gesetzlichen Kassen verfügen außerdem über Zusatzangebote für alternative Heilmethoden

Für Versicherte von privaten Krankenkassen ist die Abrechnung der Kosten einer Heilpraktiker-Behandlung einfacher als bei gesetzlich Versicherten. Fast alle privaten Krankenversicherer haben mittlerweile Tarife im Angebot, mit denen Heilpraktiker ihre Leistungen abrechnen können. Dies gilt vor allem für die sogenannten Komfort- oder Premiumtarife. Eine Erstattung der Kosten ist allerdings auch hier nur für Patienten möglich, die eine gesundheitliche Einschränkung aufweisen und somit eine medizinische Notwendigkeit der Therapie gegeben ist. Die Kalkulation der Preise und die Abrechnung kann auf Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker erfolgen. Eine weitere Möglichkeit der Abrechnung ist die Heilpraktiker-Zusatzversicherung, die als private Zusatzversicherung angeboten ist. Während die gesetzliche Krankenkassen Heilpraktikerangebote oftmals nur zum Teil übernimmt, besteht hierbei die Möglichkeit, die finanziellen Aufwendungen in größerem Umfang oder sogar komplett erstatten zu lassen.


Voraussetzung für eine Erstattung der Naturheilverfahren von Heilpraktikern

Für eine Kostenübernahme von naturheilkundlichen Leistungen wie der Homöopathie müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Viele homöopathische Behandlungen werden nur dann erstattet, wenn sie von einem Arzt durchgeführt werden. Auch ist oftmals nachzuweisen, dass die Therapie aus gesundheitlichen Gründen notwendig ist. Vorsorgemaßnahmen sind hingegen meistens nicht erstattungsfähig. Haben Patienten eine private Zusatzversicherung abgeschlossen oder einen Sondertarif bei der gesetzlichen Kasse vereinbart, ist eine Kostenerstattung ebenfalls möglich. Darunter fallen beispielsweise Kombitarife, die ergänzend zur Pflichtversicherung angeboten werden und die Heilpraktikerleistungen und verordnete Arzneien umfassen.

Mit einer privaten Krankenkasse ist die Erstattung zahlreicher Leistungen wie etwa psychotherapeutische Angebote, Physiotherapie, Akupunktur oder Osteopathie möglich, sofern die Patienten dies im Vertrag mit der Krankenversicherung vorher festgelegt haben.


Deine Vorteile durch den Abschluss als Heilpraktiker an der Academy of Sports

Heilpraktiker Abschluss | Academy of SportsUm als Heilpraktiker arbeiten zu dürfen, musst du die amtsärztliche Prüfung erfolgreich ablegen und deine ausreichende Fachkenntnis damit nachweisen. Dies ist im Heilpraktikergesetz festgelegt. Für die vorherige Ausbildung gibt es keine konkreten Regelungen und Vorgaben. Damit du dich als qualifizierter und kompetenter Ansprechpartner für die Naturheilkunde positionierst, ist es jedoch empfehlenswert, im Vorfeld eine fundierte Weiterbildung zu besuchen. Diese sollte sämtliche Fachthemen abdecken, die für deine Tätigkeit als Heilpraktiker von Bedeutung sind. An der Academy of Sports hast du die Möglichkeit, ein umfangreiches Fachwissen über Diagnostik und Behandlungsmethoden wie die Homöopathie sowie Grundlagen der Anatomie und Physiologie zu erwerben. Weitere Inhalte erstrecken sich auf wichtige Aspekte der Berufs- und Gesetzeskunde, Grundkenntnisse der allgemeinen Krankheitslehre sowie allgemeine Informationen über Praxishygiene, Sterilisation und Desinfektion. Dadurch erhältst du eine fundierte Vorbereitung auf deine zukünftige Arbeit.

Die Weiterbildung ist zeitlich und örtlich flexibel strukturiert. Somit erwirbst du dein Fachwissen gemäß deiner eigenen Vorgaben und in deinem individuellen Lerntempo. Moderne multimediale Lernmethoden, zu denen Selbstlernphasen sowie interaktive Web Based Trainings zählen, stellen einen höchstmöglichen Lernerfolg sicher. Darüber hinaus stehen dir unsere Beratungsmitarbeiter jederzeit zur Verfügung, wenn du Fragen organisatorischer Art hast. Wir beraten dich zu den Inhalten und Abläufen der Weiterbildung und informieren dich auf Wunsch auch fachkundig über die wichtigsten Kriterien der Leistungsabrechnung. Da der Einstieg in die Weiterbildung täglich möglich ist, kannst du jederzeit mit der Vorbereitung auf die Heilpraktikerprüfung beginnen.


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