Wie häufig kann das Meister-BAföG beantragt werden?

Die finanzielle Unterstützung gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz kann in der Regel nur einmal beantragt und gewährt werden.

Hierfür besteht jedoch eine Ausnahmeregelung: Sofern der erste über das AFBG geförderte Abschluss als Voraussetzung für die angestrebte Prüfung fungiert und die Teilnahme an dieser erst ermöglicht, ist eine erneute Förderung möglich und zulässig. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn bereits eine Qualifikation als Fachwirt erreicht wurde und der nächsthöhere Abschluss als IHK-Betriebswirt angestrebt wird.